AGB
Sonstiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ferienwohnungen Schneider
Stand: August 2026
I. Art des Vertrags & Aufenthaltsdauer
- Vertragsart: Es handelt sich nicht um einen Wohnraummietvertrag, sondern um einen Beherbergungsvertrag gemäß §§ 535 ff. BGB. Der Gast erhält eine vorübergehende Unterkunft zu touristischen Zwecken.
- Vertragsende: Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums. Ein Besitzrecht über den vereinbarten Buchungszeitraum hinaus besteht nicht.
- Verspätete Abreise: Verlässt der Gast die Unterkunft nicht rechtzeitig zum vereinbarten Abreisezeitpunkt, liegt eine vertragswidrige Nutzung vor. Der Vermieter ist berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen regulären Übernachtungspreises zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters (z. B. Kosten für die Unterbringung von Nachfolgegästen) bleiben hiervon unberührt.
II. Buchung & Einbeziehung
- Zustandekommen des Vertrags: Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter und dem fristgerechten Eingang der Anzahlung kommt der Vertrag verbindlich zustande. Der Buchende haftet als Gesamtschuldner für alle angemeldeten Mitreisenden.
IIa. Ausschluss von Geschäfts- und Firmenbuchungen (B2B) / Keine E-Rechnungspflicht
- Reiner B2C-Ausschluss: Die Vermietung der Ferienwohnungen erfolgt ausschließlich an Privatpersonen (B2C) zu touristischen Zwecken. Geschäftliche Buchungen, Firmenreisen, Mitarbeiterunterbringungen, Monteure oder sonstige Nutzungen im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (B2B) sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht angenommen.
- Keine E-Rechnungspflicht: Da keine Leistungen an Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erbracht werden, besteht gemäß § 14 UStG keine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnung). Es werden ausschließlich Buchungsbestätigungen und Belege für private Aufenthalte ausgegeben; Rechnungen im Sinne der E-Rechnungspflicht werden nicht erstellt.
IIb. Zahlungsmodalitäten
- Anzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Der Betrag ist innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Buchungen, die mehr als 6 Monate vor dem Anreisetag erfolgen, sowie bei einem geringen Gesamtmietpreis, beträgt die Anzahlung abweichend 30 % des Gesamtpreises.
- Restzahlung: Die Restzahlung des Mietpreises (verbleibende 70 % bzw. 80 %) muss spätestens 60 Tage vor dem Anreisetag unaufgefordert und kostenfrei auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
- Kurzfristige Buchungen: Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 60 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
- Sehr kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen weniger als 7 Tage vor Anreise ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter auch eine Barzahlung direkt bei der Anreise möglich.
- Zahlungsverzug: Erfolgen die Zahlungen nicht innerhalb der genannten Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer kurzen Nachfrist (z. B. 3 Tage) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall gelten die Stornierungsregelungen gemäß Abschnitt III.
- Mitbringen von Haustieren: Haustiere dürfen nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Die Tiere müssen gesund, parasitenfrei und unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen. Für durch Haustiere verursachte Schäden haftet der Gast in vollem Umfang.
III. Rücktritt / Stornierung / Nichtanreise (Schutz vor spekulativen Buchungen)
- Form des Rücktritts: Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Gast muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Umbuchungen gelten als Stornierung des alten Vertrages mit gleichzeitiger Neubuchung.
- Ausfallgebühren: Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise („No-Show“) hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Freihaltung der Unterkunft. Der Vermieter pauschaliert diesen Anspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen (wie Strom, Wasser und Endreinigung) wie folgt:
- Ab Vertragsschluss bis 90 Tage vor Anreise: 20 % des Gesamtpreises
- 89 bis 61 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- Ab 60 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise („No-Show“) oder vorzeitiger Abreise: 90 % des Gesamtpreises
- Nachweisrecht des Gastes: Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
- Anderweitige Vermietung: Der Vermieter bemüht sich bei einer Stornierung im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft. Gelingt für den stornierten Zeitraum eine anderweitige, gleichwertige Vermietung, werden die dadurch erzielten Einnahmen auf die Stornogebühr angerechnet. Der Vermieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,– € für den entstandenen Mehraufwand zu erheben.
- Reiserücktrittsversicherung: Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
IV. An- & Abreise / Aufenthalt vor Ort
- Zeiten: Die Anreise erfolgt zwischen 15:30 Uhr und 19:30 Uhr. Die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine telefonische Erreichbarkeit des Vermieters ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr gegeben.
- Abweichende Zeiten: Ein früheres Betreten oder eine verspätete Abreise sind ohne vorherige Absprache ausgeschlossen. Bei schuldhafter Überschreitung der Abreisezeit haftet der Gast für daraus resultierende Folgekosten.
- Zustand bei Übergabe: Die Wohnung ist vom Gast im besenreinen Zustand zu übergeben.
- Verspätete Anreise & vorzeitige Abreise: Eine spätere Anreise innerhalb des gebuchten Zeitraums ist möglich. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Gutschrift. Der Gesamtpreis bleibt unverändert.
- Verlängerung: Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.
V. Zustand der Unterkunft & Haftung
- Meldepflicht: Mängel an der Unterkunft oder dem Inventar sind dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
- Haftung des Gastes: Der Gast haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Haustieren schuldhaft verursachten Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen sowie für den Verlust ausgehändigter Schlüssel. Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist vom Gast gegebenenfalls zu informieren.
VI. Nutzung, Überbelegung & Aufsichtspflicht
- Personenzahl: Die Unterkunft darf nur von der in der Buchung bestätigten Personenzahl genutzt werden. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung oder Weitergabe des Vertrages an Dritte ist nicht gestattet.
- Ungenehmigte Überbelegung: Bei einer ungenehmigten Überbelegung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Gast schuldet in diesem Fall für die Dauer der Überbelegung einen angemessenen Aufpreis pro zusätzlicher Person
- Betretungsrecht: Der Vermieter oder dessen Beauftragte dürfen die Wohnung bei Gefahr im Verzug (Notfälle) sowie zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten betreten. Auf die Privatsphäre des Gastes wird hierbei größtmögliche Rücksicht genommen.
- Unsere Unterkünfte (Fewo 1, Fewo 2 und Fewo 3) sind aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht für die unbeaufsichtigte Nutzung durch Kinder unter 6 Jahren oder durch Personen mit besonderem Betreuungsbedarf ausgelegt. Eine Mitreise ist möglich, sofern die Eltern oder Aufsichtspersonen vorab eigenverantwortlich prüfen, ob die Unterkunft für das Kind bzw. die zu betreuende Person geeignet ist.
- Dies gilt insbesondere für Bereiche mit erhöhtem Risiko, einschließlich der Dachterrasse. Kinder unter 13 Jahren sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität, Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit dürfen die Dachterrasse ausschließlich unter unmittelbarer und durchgehender Aufsicht nutzen.
- Die Eltern oder Aufsichtspersonen tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht des Vermieters bleibt hiervon unberührt.
- Sonderstornierungsrecht: Sollten Sie diese Sicherheitsanforderungen für Ihren Aufenthalt nicht gewährleisten können oder wollen, gewährt Ihnen der Vermieter das Recht, Ihre Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung vollständig kostenfrei zu stornieren.
VII. Fahrräder, E-Bikes & Grillen
- Anmeldung von Fahrrädern: Fahrräder sind bereits bei der Buchung oder spätestens vor der Anreise anzumelden, damit ein Stellplatz eingeplant werden kann.
- Lademöglichkeit für E-Bikes: Am Fahrradparkplatz steht eine Lademöglichkeit für E-Bikes bereit. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Laden von Akkus (sowohl fest verbaut als auch herausnehmbar) innerhalb der Ferienwohnungen streng untersagt. Das Laden herausnehmbarer Akkus ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Ladestationen im Außenbereich/Fahrradbereich gestattet.
- Grillen und offenes Feuer: Das Grillen mit Holzkohle sowie offenes Feuer sind auf den Holzbalkonen und der Dachterrasse aus Brandschutzgründen strikt untersagt. Die Nutzung von Elektrogrills ist nach vorheriger Absprache in den dafür ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
VIII. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO; vertrauliche Behandlung wird gewährleistet.
IX. Gerichtsstand & Rechtsgrundlage
Gerichtsstand ist Görlitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Görlitz August 2026